⚖️ Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Ankauf von Edelmetallen wie Gold (Altgold, Bruchgold, Zahngold, Goldmünzen), Silber, Platin und Palladium die zwischen Ihnen (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) und der Goldankaufstelle München (nachfolgend „Ankäufer“ genannt) geschlossen werden.

1.2 Anders lautende Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn die Goldankaufstelle München diesen nicht im Einzelfall widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand

2.1 Der Ankäufer kauft Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin und Palladium ausschließlich zum Zwecke des Recyclings an. Hierbei kann es sich um Schmuck, Uhren, Zahngold oder andere Gegenstände mit Edelmetalllegierungen handeln.

2.2 Edelsteine, Halbedelsteine oder Modeschmuck kauft der Ankäufer nicht an. Besonders hochwertige Edelsteine können jedoch nach Ermessen des Ankäufers bei der Bewertung berücksichtigt werden. Es steht dem Verkäufer frei, Edel- oder Halbedelsteine, welche sich am Ankaufsgegenstand befinden, vorab zu entfernen. Für einen eventuellen Verlust oder die Beschädigung dieser, wird keine Haftung übernommen.

§ 3 Nutzungsvoraussetzung

3.1 Um unser Ankaufsangebot nutzen zu können, sichert uns der Verkäufer ausdrücklich und verbindlich zu, dass er voll geschäftsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist, sämtliche dem Ankäufer vorgelegten Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über welches der Verkäufer volle Verfügungsberechtigung hat, und die Ankaufsgegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen.

§ 4 Ankaufsbewertung

4.1 Die Kaufpreisermittlung erfolgt direkt durch uns und basiert auf dem im Ankaufsgegenstand enthaltenen Feingold- bzw. Edelmetall-Feingehalt und wird anhand der aktuellen Edelmetallkurse ermittelt. Der rein theoretische, persönliche oder ideelle Wert (Sammlerwert) bleibt bei der Bewertung außer Betracht. Handwerklich besonders hochwertige oder antike Stücke können in Ausnahmefällen positiv berücksichtigt werden.

4.2 Der Verkäufer gestattet die Begutachtung der vorgelegten Gegenstände und erklärt sich damit einverstanden, dass diese – soweit erforderlich – zum Zwecke der Bewertung bestimmten Säuren oder anderen Substanzen ausgesetzt werden können. Eine Zerstörung begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz.

4.3 Darüber hinaus erklärt der Verkäufer sich damit einverstanden, dass Ankaufsgegenstände mit unterschiedlichen Materialien oder Legierungen bei der Begutachtung eventuell zerstört werden. Ein Schadensersatzanspruch steht dem Verkäufer hierbei nicht zu.

§ 5 Ankauf und Kaufpreiszahlung

5.1 Der Vertrag kommt durch das auf der Bewertung basierende Angebot des Ankäufers und der Annahme dessen des Verkäufers zustande.

5.2 Die Leistungen werden stets Zug-um-Zug erbracht, das heißt, der Ankaufsgegenstand wird übergeben und der Kaufpreis in bar ausbezahlt.

5.3 Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer, muss dies gesondert angezeigt werden. Nichtbeachtung kann zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen.

§ 6 Nachweise

6.1 Der Ankäufer hat aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z.B. des Geldwäschegesetzes) die Identität des Verkäufers zu dokumentieren. Der Verkäufer hat auf Verlangen seine Identität durch Vorlage seines Personalausweises nachzuweisen und ggf. einen Eigentumsnachweis zu erbringen.

§ 7 Widerrufsrecht

7.1 Dem Verkäufer steht nach Vertragsschluss kein Widerrufsrecht zu, da der Ankaufspreis Schwankungen unterliegt, auf die der Ankäufer keinen Einfluss hat. Darüber hinaus werden die Ankaufsgegenstände regelmäßig eingeschmolzen, was eine Rückabwicklung unmöglich macht. Ein Widerrufsrecht wird daher ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 8 Haftung

8.1 Die Firma Goldankaufstelle München haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bei einfacher Fahrlässigkeit.

§ 9 Eigentumsübergang

Das Eigentum der Ankaufsgegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises an den Ankäufer über.

§ 10 Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand für Kaufleute und Erfüllungsort ist München.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

Goldankaufstelle
München

Tegernseer Landstraße 152
81539 München

Öffnungszeiten

Mo, Mi, Fr: 14:00 bis 18:00 Uhr
Di, Do: 10:00 bis 14:00 Uhr
Sa: 10:00 bis 13:00 Uhr

Öffnet heute um 14:00 Uhr